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Honorartabelle für den Bereich der Verkehrs- und Beleihungswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Alle angegebenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge.
Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % ist entsprechend bereits enthalten.

Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB und Erstellung eines Verkehrswertermittlungsgutachtens:


unbelasteter
Verkehrswert in €
Art der Immobilie
Kat. I Kat. II Kat. III Kat. IV
Honorarbasis in €
bis 250.000,- 2.400,- 2.860,- 3.330,- 3.810,-
bis 350.000,- 2.860,- 3.430,- 4.000,- 4.570,-
bis 500.000,- 3.450,- 4.140,- 4.830,- 5.520,-
bis 750.000,- 4.050,- 4.860,- 5.660,- 6.470,-
bis 1.000.000,- 4.650,- 5.570,- 6.500,- 7.430,-
bis 2.000.000,- 5.360,- 6.430,- 7.500,- 8.570,-
bis 3.000.000,- 6.200,- 7.430,- 8.660,- 9.900,-
bis 4.000.000,- 7.380,- 8.850,- 10.330,- 11.840,-
bis 5.000.000,- 8.570,- 10.280,- 12.000,- 13.710,-
bis 7.500.000,- 11.300,- 13.570,- 15.830,- 18.090,-
bis 10.000.000,- 13.690,- 16.420,- 19.160,- 21.900,-
über 10.000.000,- Einzelvereinbarung

Definition der Art der Immobilie:
Kat. I: Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
Kat. II: Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser (i.d.R. 1 Ladenlokal im EG und Wohnungen in den Obergeschossen)
Kat. III: komplexere Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Gewerbeimmobilien wie Lager- und Produktionshallen
Kat. IV: komplexere Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien, die nicht in Kategorie I bis III eingeordnet werden können


Zuschläge/Abschläge zur Honorarbasis:

Art der Tätigkeit Zuschlag/Abschlag zur Honorarbasis
Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag Zuschlag 20 % je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden Abschlag 30 %
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen, … sowie Erstellung eines Aufmaßes und Ämtergänge 145,- €/Stunde
Berücksichtigung eines Wegerechts Zuschlag von 20 % je Recht
Berücksichtigung eines Leitungsrechts Zuschlag von 20 % je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts Zuschlag von 30 % je Recht
Berücksichtigung eines Nießbrauchrecht Zuschlag von 30 % je Recht
Berücksichtigung eines Überbaus Zuschlag von 30 % je Recht
Berücksichtigung eines Erbbaurechts Zuschlag von 40 % je Recht
Weitere Rechte und Belastungen wie beispielswiese Baulasten, Altlasten, … Zuschlag von 20 % je Recht
erschwerte Arbeitsbedingungen bei der Gutachtenerstellung wie Schmutz (Stichwort Messiehaus), Sicherheit (Stichwort Einsturzgefahr) oder Gefahrenabweh Zuschlag 20 %
zusätzliche Ermittlung eines Beleihungswertvorschlages nach § 16 PfandBG und BelWertV Zuschlag 50 %
Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, zu Ämtern und Behörden, …) 0,60 €/Km
Sollten Rechte und Belastungen zusammenfallen wie beispielsweise ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und sich auf die gleiche Teilfläche eines Grundstücks beziehen, so wird der Zuschlag nur einmal erhoben.

Verkehrswertermittlung und Erstellung eines Kurzgutachtens in Anlehnung an den Verkehrswert gem. § 194 BauGB:

Art der Tätigkeit Honorarbasis Kurzgutachten in €
überschlägig Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten bzw. ohne Recherche bei Ämtern und Behörden und Erstellung eines Kurzgutachtens für die Objektarten der oben aufgeführten Kat. I und II pauschal 750,-

Verkehrswertermittlung und Erstellung eines Kurzgutachtens in Anlehnung an den Verkehrswert gem. § 194 BauGB:

Art der Tätigkeit Zuschlag/Abschlag zur Honorarbasis
Ermittlung des überschlägigen Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag Zuschlag 20 % je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Kurzgutachtens auf einen anderen Stichtag Abschlag 30 %
Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, …) 0,60 €/Km
Sollte nach der Erstellung eines Kurzgutachtens die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens erforderlich werden, wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf das Honorar des ausführlichen Verkehrswertgutachtens bei Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.

Beratungsleistungen/Gutachtenkontrollen:

Art der Tätigkeit Honorar
telefonische oder schriftliche Beratungsleistungen zu Themen der Verkehrs- und Beleihungswertermittlung 145,- €/Stunde
Gutachtenkontrollen von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten 145,- €/Stunde
Fahrtkosten, die im Rahmen der Beratungsleistungen anfallen (Fahrt zum Kunden bei persönlichen Terminen, Ortsterminen, …) 0,60 €/Km

Verkehrswertermittlung und Erstellung eines Kurzgutachtens in Anlehnung an den Verkehrswert gem. § 194 BauGB:

Art der Tätigkeit Honorar
Objektbegehung und überschlägige Kaufpreisüberprüfung sowie schriftliche Ausarbeitung des Begehungsprotokolls und schriftliche, überschlägige Marktwertermittlung 145,- €/Stunde
Änderung eines bereits erstellten Protokolls auf einen anderen Stichtag Abschlag von 30 % auf das ursprüngliche Honorar
Fahrtkosten, die im Rahmen der Begehung (Fahrt zum Ortsterminen, …) anfallen 0,60 €/Km