Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
Der Immobilien-Gutachter
Steffen Wehinger
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zwischen
Der Immobilien-Gutachter Steffen Wehinger, Hofgartenstrasse 61, 73614 Schorndorf, - im Folgenden „Auftragsnehmer“ genannt -
und
den in § 1 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ genannt -
geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Herrn Steffen Wehinger (nachfolgend „Auftragsnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragsnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden den Vertrag mit ihm vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei Unternehmern gelten die AGB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden. Der Auftragsnehmer muss nicht im Einzelfall immer wieder auf die AGB hinweisen; er informiert den Kunden über eventuelle Änderungen dieser AGBs unverzüglich.
(3) Der Kunde bestätigt, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
§ 2 Erfüllungsgehilfen
Treffen Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers gegenüber den Kunden schriftliche oder mündliche Nebenabreden, oder haben diese eigene AGB, die über die AGB und über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, so sind diese unwirksam. Zu Ihrer Wirksamkeit bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragsnehmers.
§ 3 Erfüllungsstandort und Gerichtsstand
Erfüllungsstand und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragsnehmers „Der Immobilien Gutachter“, Steffen Wehinger. Das gilt auch für sämtliche sich eventuell ergebende Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen.
Die ist gültig für alle Unternehmen, soweit der Kunden Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 4 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 5 EU Streitschlichtung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus online abgeschlossenen Verträgen erwachsen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 6 Zustandekommen eines Vertrages
Die auf unserer Webseite https://der-immobilien-gutachter.com oder anderen Medien (wie z.B. Flyer, Anzeigen, Sozial Media, etc.) dargestellten und beschriebenen Produkte und Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Sie sind als unverbindliche Aufforderung an Kunden zu verstehen, Leistungen zu bestellen (invitatio ad offerendum).
§ 7 Kontakt
Kunden haben die Möglichkeit uns über die Kontaktformulare der Homepage https://der-immobilien-gutachter.com, per Fax, Telefon oder Mobil-Phone zu kontaktieren. Wird dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreitet, halten wir uns drei Wochen nach dem im Angebot enthaltenem Datum an dieses gebunden. Die Bindungszeit kann im Einzelfall auch schriftlich dokumentiert verlängert werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes in der oben genannten Frist zustande. Dem Kunden wird die Annahme per E-Mail bestätigt. Mit dieser Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext, diese AGB, sowie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation.
Erfolgt ein Auftrag durch das Auftragsformular der Homepage https://der-immobilien-gutachter.com, so kommt ein Vertrag erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftragsnehmers zustande. Erfolgt keine Bestätigung, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Eine Bestätigung erfolgt per E-Mail. AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation finden sich auf der Homepage.
§ 8 Speicherung
Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist nicht öffentlich zugänglich.
§ 9 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Auftragsnehmer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (Steffen Wehinger, Der Immobilien Gutachter, Hofgartenstrasse 61, 73614 Schorndorf, E-Mail info@der-immobilien-gutachter.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerrufen, hat der Auftragsnehmer Ihm alle Zahlungen, die er vom Kunden bis dato erhaltet hat, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragsnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftraggeber dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er dem Auftragsnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Auftragsnehmer nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Steffen Wehinger, Der Immobilien-Gutachter, Hofgartenstrasse 61, 73614 Schorndorf
info@der-immobilien-gutachter.com
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
– Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§ 10 Vergütung und Zahlung
Der Immobilien-Gutachter Steffen Wehinger hat Anspruch auf eine Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise, die vor Vertragsabschluss festgesetzt werden. Die Preise werden dem Kunden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben und können auch in der Homepage unter dem Punkt „Honorartabelle“ nachgelesen werden.
Abgerechnet wird entweder ein Fixpreis und/oder nach festen Stundensätzen. Angefangene Stunden werden jeweils im 15 Minuten Takt (aufgerundet) abgerechnet.
Erforderliche und tatsächlich beim Auftragsnehmer angefallene Auslagen zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung werden dem Kunden gegen Nachweis in Rechnung gestellt.
Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, enthalten die Preise die jeweils gültige Umsatzsteuer. Der Kunde erhält stets eine Rechnung, die ihm per Post oder E-Mail zugeht. Die Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde anfallende Bankgebühren.
Gerät ein Kunde, der Unternehmer ist, in Zahlungsverzug, so stehen Der Immobilien-Gutachter Steffen Wehinger Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist zudem gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzugs ist Der Immobilien-Gutachter Steffen Wehinger nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet.
Gerät ein Kunde, der Verbraucher ist, mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so wird Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangt.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass ein Anspruch auf Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Der Immobilien-Gutachter Steffen Wehinger nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 11 Pflichten des Auftragsnehmers
(1) Vertragspartner des Kunden ist allein Der Immobilien-Gutachter Steffen Wehinger, auch wenn dieser dazu berechtigt ist, zur Durchführung des Auftrages Erfüllungsgehilfen oder Dritte einzusetzen.
Es wird garantiert, dass der Auftrag unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, gewissenhaft und persönlich durchgeführt wird nach den Grundsätzen eines ordentlichen Sachverständigen. Die ermittelten Ergebnisse werden so dargestellt, dass sie von Dritten nachvollziehbar sind.
(2) Sofern zur Erledigung des Auftrages vom Kunden Unterlagen übergeben wurden, werden diese nach Erledigung des Auftrages zurückgegeben. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, Kopien davon für seine Unterlagen anzufertigen.
(3) Der Auftragnehmer erteilt dem Kunden jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, den vermuteten Fertigstellungstermin sowie über den Stand der aufgelaufenen Kosten.
(4) Soll zur Erledigung des Auftrages ein weiterer Sachverständiger oder ein Dritter seitens des Auftragnehmers eingesetzt werden, so ist dazu die Zustimmung des Kunden nötig.
§ 12 Durchführung des Auftrags/Terminvereinbarung-/absage
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags eine Ortsbesichtigung durchzuführen sowie auf Kosten des Kunden die notwendigen und üblichen Sachverhaltsermittlungen in den öffentlichen Registern und bei den zuständigen Behörden anzustellen. Sollten dabei Kosten entstehen, die den normalen Rahmen übersteigen, ist zuvor die Zustimmung des Kunden einzuholen.
(2) Dem Kunden obliegt die Abstimmung mit Nutzungsberechtigten (wie Mietern), damit eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden kann und vereinbart mit den Parteien einen Termin.
Kann der Termin aufgrund einer Absage der Nutzungsberechtigten oder des Kunden nicht wahrgenommen werden, so ist der Auftragnehmer mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten.
(3) Entsprechend § 9 Abs. 3 MSVO/DIHK dürfen Hilfskräfte vom Sachverständigen auch über Vorbereitungsarbeiten hinaus eingesetzt werden. Art und Umfang der Mitwirkung von Hilfskräften werden ggf. in der gutachterlichen Leistung angegeben.
(4) Informationen über den Inhalt öffentlicher Register und Auskünfte sonstiger öffentlicher Stellen (z.B. bezüglich des abgabenrechtlichen Zustands) dürfen vom Auftragnehmer, soweit sie nicht vom Kunden als schriftliche Auszüge vorgelegt werden, auch telefonisch eingeholt werden.
(5) Verhindern Ereignisse aus Hoher Gewalt die Erfüllung des Vertrages seitens des Auftragnehmers in der vereinbarten Frist, so kann der Auftragnehmer die Frist um diese Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit erweitern.
Dauern die Verzögerungen mehr als 3 Monate hat der Kunde ein außerordentliches Rücktrittsrecht.
§ 13 Durchführung des Auftrags/Terminvereinbarung-/absage
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen mitzuteilen, insbesondere die ihm bekannten, nicht eingetragenen Lasten und (z.B. begünstigende) Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten, beitrags- und abgabenrechtliche Verpflichtungen sowie Bodenverunreinigungen (z.B. Altlasten bzw. Altlastenverdacht), sowie Ausgleichsbeträge aufgrund BauGB, Bundesbodenschutzgesetz oder Ortssatzung, die als öffentliche Last auf dem Grundstück lasten. Der Kunde stellt Der Immobilien-Gutachter Steffen Wehinger die zugrunde liegenden Unterlagen, Verträge usw. zur Verfügung.
(2) Vorbehaltlich einer anderen Angabe seitens des Kunden geht der Auftragnehmer davon aus, dass das Bewertungsobjekt nicht mit öffentlichen Mitteln errichtet oder erweitert wurde.
(3) Soweit bei einer Besichtigung seitens des Auftragnehmers nicht anderes offensichtlich ist, geht dieser davon aus, dass die oben genannten Informationen für das zu bewertende Objekt nicht vorliegen.
(4) Soweit vom Kunden nicht angegeben, geht der Auftragnehmer billigend davon aus, dass das zu begutachtende Objekt sowie die vorhandenen und sonstigen Anlagen gemäß den Bauplänen genehmigt und errichtet ist bzw. genutzt wird.
(5) Verdeckte Baumängel und Bauschäden, sofern Sie bei der Begutachtung nicht entdeckt werden und vom Kunden nicht benannt wurden, bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer ist nicht zu weiteren Nachforschungen und Untersuchungen verpflichtet.
(6) Der Kunde ist zur zeitnahen Mitwirkung verpflichtet. Sollte er dem nicht nachkommen, wird er vom Auftragnehmer schriftlich darauf hingewiesen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht dennoch nicht nach, ist der Auftragnehmer für die Nichtausführung oder Einschränkung der von ihm geschuldeten Leistung nicht verantwortlich, sofern die fehlende Mitwirkung hierfür ursächlich ist.
Entstehen dem Auftragnehmer bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung durch die fehlende Mitwirkung Mehrkosten, die er nicht zu vertreten hat, so kann er diese dem Kunden in Rechnung stellen.
§ 14 Verschwiegenheit
Beide Vertragspartner verpflichten sich im Rahmen der Zusammenarbeit und darüber hinaus zur Verschwiegenheit.
§ 15 Haftung des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Sach- und Rechtsmängel, soweit diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die aus fehlerhaften / fehlenden Informationen seitens des Kunden resultieren, sofern diese vom Auftraggeber im Rahmen seiner Tätigkeit nicht hätten festgestellt werden können.
(3) Die Ermittlung des Verkehrswertes wird in Anlehnung an die Grundsätze der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19.05.2010 (ImmoWertV, BGBl. I 2010, 639) durchgeführt. Für nicht erkennbare oder verdeckte Mängel, für Mängel an nicht zugänglich gemachten Bauteilen sowie für sonstige nicht festgestellte Grundstücksmerkmale (z. B. Befall durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, schadstoffbelasteter Bauteile und Bodenverunreinigungen, Untersuchungen bezüglich Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz) wird eine Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(5) Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(6) Ist die Haftung des Auftragnehmers als Firma ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Subunternehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Gibt der Kunde das Gutachten an Dritte weiter, übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Auftragnehmer (Gutachter) entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.
§ 17 Verjährung
Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines Anspruchs des Kunden gegen den Auftragnehmer die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Kunde kein Verbraucher, verjähren alle Schadenersatzansprüche des kaufmännischen Rechtsverkehrs gegen den Auftragnehmer spätestens ein Jahr nach Erbringung der Leistung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Regelungen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
§ 18 Datenschutz
Der Auftragnehmer behält an den von ihm erstellten Berichten / Gutachten das Urheberrecht.
§ 19 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 20 Änderung der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Immobilien-Gutachter Steffen Wehinger wird den Kunden in der E-Mail, die die geänderten AGB enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
Stand: Januar 2021